Krankenrückkehrgespräche
Unternehmen entstehen durch krankheitsbedingte Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter oft erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Ursachen solcher Fehlzeiten können beim Mitarbeiter selbst liegen, aber auch betrieblichen Ursprungs sein. Arbeitgeber haben daher großes Interesse, die Gründe der Fehlzeiten ausfindig zu machen. Zur Ursachenforschung bedienen sie sich dabei häufig sogenannter Krankenrückkehrgespräche. Diese sind jedoch umstritten. Kritische Stimmen bemängeln, dass Krankenrückkehrgespräche auf die Betroffenen unnötigen Druck ausüben. Wie sie die Rückkehrgespräche empfinden, hängt daher ganz wesentlich von deren Durchführung ab.
Die wichtigsten Fragen zum Krankenrückkehrgespräch im Überblick:
Was ist ein Krankenrückkehrgespräch? Das Krankenrückkehrgespräch umfasst ein oder mehrere Gespräche, die der Vorgesetzte mit dem Erkrankten nach dessen Rückkehr an seinen Arbeitsplatz führt und zur Aufklärung der Fehlzeiten beitragen soll. Meist orientieren sich Krankenrückkehrgespräche an unternehmensinternen Vorgaben, wie z. B. an einem Leitfaden oder Fragenkatalog.
Welche Ziele verfolgt der Arbeitgeber? Krankenrückkehrgespräche können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und daher verschiedene Ziele verfolgen. Primär wird es dem Arbeitgeber darum gehen, Krankenstände der Mitarbeiter zu reduzieren und dadurch Kosten einzusparen. Daneben kann es ihm aber auch wichtig sein, zu erfahren, ob die Fehlzeiten eine betriebliche Ursache haben, um gemeinsam mit dem Betroffenen eine Lösung zu finden. Zudem signalisieren Arbeitgeber durch Krankenrückkehrgespräche Interesse am Mitarbeiter selbst und können dadurch das Arbeitsklima und die Kommunikation verbessern.
Muss ich an einem Krankenrückkehrgespräch teilnehmen? Arbeitnehmer sind verpflichtet, an Krankenrückkehrgesprächen teilzunehmen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Krankenrückkehrgespräche durchzuführen sind, wird sich regelmäßig aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Arbeitnehmer haben aber das Recht, ein Betriebsratsmitglied zum Gespräch hinzuziehen.
Muss ich dem Arbeitgeber Auskunft über die Ursache meiner Krankheit geben? Fragen über die Art und Ursache der Erkrankung berühren die Privatsphäre des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist daher nicht verpflichtet, Auskunft über die Art und Ursache seiner Erkrankung zu geben. Lediglich dann, wenn die Krankheit auf betrieblichen Gründen beruht, kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben, näheres über die Krankheitsursache zu erfahren.
Muss ich meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden? Nein. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.
Welche Rechte hat der Betriebsrat? Die Einführung und Ausgestaltung von formalisierten Rückkehrgesprächen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz.
Handelt es sich bei einem Krankenrückkehrgespräch um ein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne des § 84 Absatz 2 SGB IX?Nein. Während Krankenrückkehrgespräche auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers beruhen, ist er gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, bei Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, mit Zustimmung des Betroffenen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Zusammen mit dem Betroffenen und den Interessenvertretern wird dann erörtert, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und mit welchen Leistungen oder Hilfen man erneute Arbeitsunfähigkeit verhindern kann, um den Arbeitsplatz zu erhalten.