20. April 2015

Auch Großeltern können Elternzeit nehmen

Ab 01.07.2015 treten viele Änderungen der Elternzeit in Kraft. Sie gelten insbesondere für alle ab dem 01.07.2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder.


1. Verteilung auf drei Zeitabschnitte

Bislang konnten Arbeitnehmer die Elternzeit nur auf zwei Zeitabschnitte verteilen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen musste. Wollten sie die Elternzeit auf drei oder mehr Zeitabschnitte verteilen, brauchten sie dessen Zustimmung. Ab 01.07.2015 kann die Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilt werden, ohne der Arbeitgeber zustimmen muss. Der Arbeitgeber kann dem Antrag auf Verteilung auf einen dritten Zeitabschnitt widersprechen, sofern der Abschnitt nach dem dritten vollendeten Lebensjahr des Kindes liegt und dringende betriebliche Gründe der Elternzeit entgegenstehen.

2. 24 Monate Elternzeit nach dem dritten Geburtstag

Konnten Arbeitnehmer bislang nur 12 Monate Elternzeit auf die Zeit zwischen der Vollendung des dritten und achten Lebensjahres des Kindes übertragen, sollen es nun 24 Monate sein. Ferner kann die Elternzeit bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres übertragen werden.

Ziel der alten und der neuen Regelung ist es, den Eltern insbesondere bei Schuleintritt mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu geben.

Ab 01.07.2015 ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur Übertragung der Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nicht mehr erforderlich. Allerdings soll der Arbeitnehmer den Antrag auf Inanspruchnahme der Elternzeit mindestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit stellen.

3. Elternzeit der Großeltern

Großeltern sollen auch das Recht bekommen Elternzeit zu nehmen, sofern ihr Kind sich noch im ersten Ausbildungsjahr befindet und das Enkelkind noch vor dem 18. Lebensjahr bekommen hat.

4. Bei Mehrlingsgeburten nur ein Anspruch auf Elterngeld

Klarstellend wird für Mehrlingsgeburten festgestellt werden, dass nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht.

5. Bald: Elterngeld Plus

Ab dem 01.07.2015 werden auch die Regeln zum Elterngeld geändert und weiter flexibilisiert. Wie das aussieht, erfahren Sie bald in unserem nächsten Beitrag.

 


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