Geschäftsführer
Als Geschäftsführer sind Sie grundsätzlich kein Arbeitnehmer – auf die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen können Sie sich daher nicht berufen. Für Ihren Vertrag gilt Dienstvertrags-, für Ihr Amt Gesellschaftsrecht.
Im Konflikt mit der Gesellschaft geht es meist um die Bestimmung der Reichweite Ihrer Pflichten. Denn meist werden Sie sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Ihre Pflichten verletzt zu haben. Freilich, oft wird parallel über eine einvernehmliche Lösung verhandelt. In dieser Gemengelage, in der Sie sich auch Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen mögen, gilt es, juristisch richtig und taktisch-strategisch klug vorzugehen. Wir können Ihnen aber auch außerhalb eines Konflikts helfen, z.B. indem wir Sie bzgl. Ihres umfänglichen Pflichtenprogramms coachen.
Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie mit vielfältigen Fragestellungen konfrontiert, z.B.:
- Wissen Sie, dass Ihr Anstellungsverhältnis und Ihr Amt als GmbH-Geschäftsführer zwei verschiedene Dinge sind?
- Welche Aufgaben und Pflichten haben Sie als GmbH-Geschäftsführer? Welche Befugnisse?
- Ist Ihre Abberufung aus dem Amt wirksam?
- Können Sie Ihr Amt als GmbH-Geschäftsführer selbst niederlegen?
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Abberufung?
- Welche Haftungsrisiken treffen Sie als GmbH-Geschäftsführer?
- Sind Sie gegen Schäden richtig abgesichert?
- Haben Sie für Ihre Pensionierung richtig vorgesorgt?
Gern besprechen wir Ihre Themen mit Ihnen persönlich. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Telefon Sekretariat: +49 (0)30 889 222 5-0
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