Glock

Prof. (Asoc.) Dr. jur. Jutta Glock
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Aufsichtsrat

Als Mitglied des Aufsichtsrates gehören Sie zum Organ der Unternehmensführung: Sie besetzen den Vorstand, überwachen und beraten ihn und bestimmte Geschäfte bedürfen Ihrer Zustimmung. Sie fragen sich z.B.:

  • Was ist Gegenstand der Überwachungspflicht, wo verläuft ihre Grenze?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Vorstand einzuwirken?
  • Ist mir eine Vergütung, Sitzungsgeld, Aufwandsentschädigung zu zahlen?
  • Wann endet mein Amt? Kann ich abberufen werden?
  • Habe ich als Aufsichtsratsvorsitzender besondere Kompetenzen?
  • Wann hafte ich als Aufsichtsrat?

Gern beraten wir Sie zu Ihren Fragen als Aufsichtsrat. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Telefon Sekretariat: +49 (0)30 889 222 5-0
Telefax Sekretariat: +49 (0)30 889 222 5-29
E-Mail: info@agpkanzlei.de

Druckvorschau
© Anwaltskanzlei Glock & Professionals 2024