Aufsichtsrat
Als Mitglied des Aufsichtsrates gehören Sie zum Organ der Unternehmensführung: Sie besetzen den Vorstand, überwachen und beraten ihn und bestimmte Geschäfte bedürfen Ihrer Zustimmung. Sie fragen sich z.B.:
- Was ist Gegenstand der Überwachungspflicht, wo verläuft ihre Grenze?
- Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Vorstand einzuwirken?
- Ist mir eine Vergütung, Sitzungsgeld, Aufwandsentschädigung zu zahlen?
- Wann endet mein Amt? Kann ich abberufen werden?
- Habe ich als Aufsichtsratsvorsitzender besondere Kompetenzen?
- Wann hafte ich als Aufsichtsrat?
Gern beraten wir Sie zu Ihren Fragen als Aufsichtsrat. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Telefon Sekretariat: +49 (0)30 889 222 5-0
Telefax Sekretariat: +49 (0)30 889 222 5-29
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